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Seminararbeit Jura

Seminararbeit Jura – rechtliche Texte formulieren

Seminararbeiten werden im Studium im Rahmen von Seminaren an juristischen Fakultäten, aber auch in Hochschulen der Sozialwissenschaften und Philosophie angefertigt.

In einer juristischen Seminararbeit setzt du dich mit juristischen, historischen, soziologischen oder kriminologischen Themen auseinander.

Das Ziel einer Seminararbeit Jura ist, ein Thema/Gegenstand zu untersuchen, zu diskutieren und zu bewerten. Allgemein setzt du dich mit Rechtsansichten auseinander. Dafür ist eine einschlägige Literaturrecherche notwendig.

Die Seminararbeiten in Jura sollen dich somit auf das wissenschaftliche Schreiben vorbereiten, dass du für deine Examensarbeit benötigst.

In diesem 1a-Studi Artikel lernst du, auf was du bei der Formulierung und Gliederung einer juristischen Seminararbeit achten musst, damit das Ergebnis eine bestmögliche Note ist.

 
Beispiele

Seminararbeit Jura Beispiel

Je nach Umfang , Aufgabenstellung und Fachbereich, unterscheidet sich eine juristische Seminararbeit. Seminararbeiten werden von Beginn des Studiums geschrieben. Daher bestehen bei Studenten häufig noch Unsicherheiten.

Daher empfiehlt es sich, Beispiel Seminararbeiten zu sichten. Anhand bestehender wissenschaftlichen Arbeiten bekommst du somit einen Überblick über:

  • Aufbau und Gliederung
  • Verwendung der Zitation
  • Struktur und Formulierung

1a-Studi-Tipp: Achte darauf, dass Beispiele immer nur als Inspiration genutzt werden. Kopiere niemals Inhalte aus Beispiel Seminararbeiten. Grundsätzlich gelten für alle Formalien die Richtlinien der Hochschule. Diese werden bei der professionell 1a-Studi Korrektur für dich im Detail geprüft und abgeglichen.

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Seminararbeit Jura – Rechtsgeschichte

Titel Die Stellung der jüdischen Gemeinden nach preußischem Recht zwischen 1869 und 1918
AutorIn Claus Förster

Seminararbeit Jura – Strafrecht

Titel Die Bedeutung der Kieler Schule
AutorIn Felix Schmidt

Seminararbeit Jura – Rechtsphilosophie

Titel Hegel, Hassemer, Jakobs und die Bestätigung der Normgeltung durch Strafe
AutorIn Valentin Badura

Seminararbeit Jura – Verfassungsrecht

Titel Die Formulierung der Menschenwürde bei Immanuel Kant
AutorIn Stefan Martini

Seminararbeit Jura – Politikwissenschaft

Titel Marxismus, Staat und Politik
AutorIn Jörg Pohle

Seminararbeit Jura – Öffentliches Recht

Titel Wettbewerbsrecht und UWG
AutorIn Jörg Pohle

Seminararbeit Jura – Polizeirecht

Titel Das Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien
AutorIn Michael Lippa

Seminararbeit Jura – Kriminologie

Titel Die Unterbringung zur Suchtbehandlung (§ 64 StGB) und ihr Vollzug
AutorIn Antonia Rebel

1a-Studi-Tipp: Weitere Beispiele findest du in dieser Suchdatenbank: Jetzt Beispiel Seminararbeit online finden.

Präsentation und Vortrag

Seminararbeit Jura Vortrag

Nachdem du deine juristische Seminararbeit geschrieben und eingereicht hast, verteidigst du diese in der Regel in einem Vortrag. Dafür stehen dir in der Regel 15 – 20 Minuten zur Verfügung.

Die Seminararbeit wird hierbei nicht im vollen Umfang wiedergegeben. Das Ziel des Vortrags deiner Seminararbeit ist, das Thema sowie die wesentlichsten Schwerpunkte vorzustellen.

In der Regel schließt der Vortrag mit einer Diskussion im Plenum ab. Um dein Publikum von dir und deiner Seminararbeit zu überzeugen, kannst du mehr Hilfsmittel einsetzen:

1a-Studi unterstützt dich zudem bei der Präsentation und Verteidigung deiner Seminararbeit mit:

  • Lernzettel
  • Karteikarten
Einleitung, Hauptteil, Schluss

Seminararbeit Jura Tipps

Eine gute juristische Seminararbeit besteht aus 4 Teilen: Einleitung , Allgemeiner Teil, Hauptteil , Schluss . Das Ziel Seminararbeit ist es, das eingangs definierte Ziel durch eine Betrachtung von verschiedenen Rechtsfällen und Rechtsgrundlagen zu erreichen.

  • A. Einleitung
  • B. Allgemeiner Teil
  • C. Hauptteil
  • D. Schluss

In der Einleitung beginnst du damit, das Thema abzugrenzen und dadurch ein erkenntnisleitendes Interesse herzustellen. Weitere Inhalte der Einleitung einer Seminararbeit sind die Fragestellung und die Erläuterung der Gliederung und deren Schwerpunkt (Aufbau der Arbeit und roter Faden). Der Umfang der Einleitung sollte ca. 10 – 15 % der Gesamtseitenzahl betragen.

Im Allgemeinen Teil formulierst du Begriffe und gehst auf die Fallgestaltung bzw. Urteile ein. Dieser Teil dient dazu, eine Übersicht zu schaffen, damit der Leser dem folgenden Hauptteil es erfolgen kann. Der Allgemeine Teil wird daher auch Grundlagenteil genannt.

Die eigentliche Untersuchung findet im Hauptteil statt. Der Aufbau ist abhängig vom Thema deiner Seminararbeit. Die Gliederung zeugt hierbei den roten Faden auf. Daher sollten Überschriften stets so gewählt werden, dass diese Rückschlüsse auf das Thema ermöglichen.

Der Aufbau des Hauptteils sollte sich stets an der Problemstellung bzw. dem Ziel einer juristischen Seminararbeit orientieren. Prüfe bei dem Formulieren immer, ob die Abschnitte und Formulierungen darauf abzielt, das Problem der Seminararbeit zu lösen.

Die wichtigsten Kriterien für den Hauptteil deiner Seminararbeit in Jura sind:

  • Problemorientierter Aufbau
  • Logisch und plausible Formulierungen
  • Sinnvolle Untergliederung
  • Kenntlichmachung von fremden Textquellen (Zitation)
  • Kritisches hinterfragen der Quelle
  • Eigenständiges Bearbeiten des Themas

Die folgenden Punkte sollten im Hauptteil Seminararbeit nicht vorkommen:

  • Keine Exkurse
  • Keine eigenen Gedanken und Meinungen
  • Keine langen Zitate
  • Keine umgangssprachlichen Formulierungen (Ich-Form, man, unser)

Der Schluss deiner Seminararbeit in Jura besteht aus 3 Teilen: Zusammenfassung, Fazit und Ausblick. Im ersten Schritt die Seminararbeit zusammen und gehe dann auf die Fragestellung bzw. Zielsetzung ein. Beantwortet diese und liefere die wichtigsten Ergebnisse. Bei Bewertung des Schlussteils sind deine eigenen Ansätze gefragt. Beantwortet daher mit dem Ausblick, welche Fragen noch offen sind oder welche sich anhand der Ergebnisse der Seminararbeit ergeben haben.

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Rechtsgutachten Schreiben

Anleitung für juristische Seminararbeit

Eine Seminararbeit wird im Rahmen eines durchgeführten Seminars geschrieben und ist Prüfungsaufgaben während des Semesters oder in den Semesterferien. Da diese wissenschaftliche Arbeit seminarbegleitend geschrieben wird, ist meistens auch das Thema und der Inhalt vorgegeben.

Häufig werden gerichtliche Entscheidungen einer juristischen Arbeiten zugrunde gelegt. In diesem Fall schreibst du eine Art Rechtsgutachten. Das bedeutet, eine Fragestellung ist nicht nötig, sondern vielmehr die Bewertung der rechtlichen Problematik.

Das Ziel ist es, die rechtlichen Problematik in ihren Facetten anderer zu nehmen und verschiedene Sachverhalte dabei zu beleuchten.

Hierfür ziehst du rechtliche Literatur und die Herrschende Meinung hinzu. Als Ergebnis stimmst du der gerichtlichen Entscheidung dann zu oder nicht. In beiden Fällen muss eindeutig aus deiner rechtlichen Betrachtung und Argumentation hervorgehen, warum du zustimmst oder widersprichst.

Häufige Fragen & Antworten

Du hast noch weitere Fragen zu deiner Seminararbeit, die du nicht in diesem Artikel beantwortet bekommen hast? Dann recherchiere weiter in der Wissensdatenbank für Seminararbeit hier bei 1a-Studi.

Um eine gute Seminararbeit in Jura zu schreiben, gilt es, zu Beginn die Art der Seminararbeit zu definieren: 1) wissenschaftliche Arbeit oder 2) Gutachten. Im ersten Fall benötigst du ein Thema und eine Fragestellung. Diese beantwortest du dann im Rahmen einer Einleitung, allgemeinen Teil, Hauptteil und Schlussteil. Im zweiten Fall geht es darum, die Rechtslage kritisch zu reflektieren und anhand von rechtliche Literatur zu untersuchen. Am Ende stimmst du der gerichtlichen Entscheidung zu oder widersprichst.
Die eigene Meinung in juristischen Seminararbeiten sollte stets sehr sparsam eingesetzt werden. Sofern deine eigene Meinung präsentierst, sollte dies nur im Schlussteil stattfinden. Außerdem sollte explizit hervorgehen, sich hierbei um deine eigenen Ansichten handelt. Diese sollten ebenfalls unbedingt anhand der bisherigen Fachliteratur begründet sein.
Grundsätzlich gilt, dass jeder Gedanke aus einer Fremdliteratur mit einer Quelle belegt werden muss. Als Faustformel empfehlen sich mindestens 2 – 3 Quellen pro Seite. Wenn du mehrere Abschnitte formulierst, dann wird an jedem Absatz eine Quelle gesetzt bzw. wiederholt.

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